Rechtliches
Lizenzvertrag für institutionelle Classtime-Lizenzen
- Grundsatz
- Software: Die Classtime AG (der "Anbieter") entwickelt und betreibt die Software "Classtime", eine webbasierte Lösung für das Klassenzimmer zur digitalen Ergänzung des Unterrichts und zur Erfassung des Lernfortschritts der Lernenden (die "Software"). Der Anbieter stellt die Software als Software as a Service (SaaS) zur Verfügung.
- Institutionelle Lizenz: Der Kunde nutzt die Software im Rahmen einer institutionellen Lizenz.
- Zustandekommen des Vertrags
- Zustimmung: Der Kunde stimmt diesem Vertrag mit der Bestellung der entsprechenden Leistung, spätestens aber mit Bezahlung der ersten Rechnung zu.
- Geltung der Zustimmung: Die Zustimmung gilt auch für zukünftige Bestellungen des Kunden, sowie für Leistungen, die der Kunde bereits bezieht und auf die bisher eine frühere Version dieses Vertrags anwendbar war.
- Leistungsumfang
- Lizenz: Der Anbieter gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, nicht sublizenzierbares, widerrufbares, weltweites Recht zur Nutzung der Software im Umfang der angebotenen institutionellen Lizenz.
Alle Rechte, die der Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich im Rahmen des Lizenzvertrages gewährt, sind dem Anbieter vorbehalten.
- Hosting: Der Anbieter betreibt die Software auf einer geeigneten IT-Infrastruktur und stellt sie dem Kunden zur Nutzung über das Internet zur Verfügung.
- Verfügbarkeit: Der Anbieter betreibt die Software während 24 Stunden, 7 Tage die Woche (24x7). Die Verfügbarkeit der Software beträgt in der Regel 99.95% der Betriebszeit. Davon ausgenommen sind Ausfälle:
- aufgrund von Wartungsarbeiten,
- die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. fehlerhafte Bedienung, fehlende Internet-Anbindung, etc.),
- aufgrund von höherer Gewalt oder anderen vom Anbieter nicht direkt zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. externe DNS-Probleme, Denial of Service Attacken und weitere elektronische Angriffe auf die Infrastruktur, sowie Ausfälle von Teilen des Internets ausserhalb der Kontrolle des Anbieters).
- Wartung: Die Wartung der Software umfasst die Korrektur von Fehlern, die Anpassung und die Weiterentwicklung der Software (neue Releases) sowie deren Installation inkl. Testing.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software im Rahmen der Wartung (insbesondere zu ihrer Weiterentwicklung) jederzeit mit oder ohne Ankündigung vorübergehend oder dauerhaft zu ändern oder durch ein Nachfolgeprodukt zu ersetzen. Er stellt jeweils einen gleichwertigen Funktionsumfang wie in der Vorversion sicher.
- Backups: Der Anbieter sichert die mit der Software verarbeiteten Daten an Werktagen mindestens einmal pro Tag.
- Prioritärer Support: Der Anbieter unterhält einen Helpdesk für Supportanfragen des Kunden zur Software (Telefon, Email, Chat in der Software). Telefonische Supportanfragen nimmt der Anbieter Montag bis Freitag von 08:00-18:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit, ohne allgemeine und lokale Feiertage am Betriebsstandort des Anbieters) entgegen. Der Chat ist 24 Stunden, 7 Tage die Woche (24x7) verfügbar. Es werden keine Antwortzeiten garantiert.
- Werbe- und Schulungsmaterialien: Der Kunde ist berechtigt, Broschüren, Flyer, Präsentationen, Handbücher und sonstiges Werbe- und Schulungsmaterial des Anbieters («Werbe- und Schulungsmaterial») für den ausschliesslichen Zweck zu verwenden, die Software für die in diesem Vertrag vereinbarten Zwecke zu nutzen oder die Nutzer zu schulen.
Der Anbieter kann das Werbe- und Schulungsmaterial jederzeit zurückrufen und die Verwendung untersagen; der Kunde erklärt, solchen Rückrufen unverzüglich nachzukommen.
- Infrastruktur des Kunden: Für die Anschaffung, den Betrieb, die Wartung und die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Infrastruktur, die für die Verbindung zu, den Zugriff auf oder die anderweitige Nutzung der Software erforderlich sind (z.B. Computer, Internetzugänge, weitere Hardware/Software, etc.), ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Preise, Zahlungsmodalitäten
- Kosten: Die Preise werden dem Kunden separat kommuniziert und sind abhängig vom gewünschten Leistungsumfang.
Leistungen, für die kein Preis vereinbart wurde oder die über das Vereinbarte hinausgehen, werden zu einem Standardstundenansatz von CHF 135 pro Stunde verrechnet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und/oder allfälliger analoger Steuern und Abgaben, die in der jeweiligen Gerichtsbarkeit anfallen.
- Bezahlung: Rechnungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Der Kunde übernimmt alle Bank- und ähnlichen Gebühren im Zusammenhang mit der Überweisung des Rechnungsbetrags.
Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, d.h. ohne Mahnung, im Verzug. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Verzugszinsen von 5% p.a. einzufordern. Darüber hinaus hat der Kunde für zusätzliche Kosten (Mahnung, Inkasso) und Schäden aufzukommen. Der Anbieter ist im Verzugsfall überdies befugt, laufende Arbeiten unverzüglich zu stoppen.
- Preisänderungen: Der Anbieter ist berechtigt, die Preise jeweils auf Beginn einer neuen Vertragsperiode anzupassen. Er informiert den Kunden vorgängig über solche Änderungen. Die geänderten Preise treten mit Beginn der auf die Information folgenden Vertragsperiode in Kraft, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis nicht vorher kündigt.
- Nutzung der Software
- Nutzungsrichtlinien: der Kunde verpflichtet sich:
- bei der Suche nach der Ursache von Störungen der Software und bei ihrer Behebung angemessen mitzuwirken;
- Beschwerden der Nutzer in Zusammenhang mit der Software umgehend an den Anbieter weiterzuleiten;
- alle anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze einzuhalten und insbesondere nicht auf die Software zuzugreifen, um illegale Handlungen zu begehen;
- keine Handlungen vornehmen, welche die IP-Rechte des Anbieters verletzen, den Ruf des Anbieters schädigen oder den Anbieter Schadenersatzklagen oder Sanktionen aussetzen könnten;
- keinesfalls versuchen, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, ganz oder teilweise abzuändern oder anzupassen, zu übersetzen oder zu disassemblieren;
- von der Software keinesfalls abgeleitete Werke erstellen;
- die Software keinesfalls ganz oder teilweise, in ursprünglicher oder abgeänderter Form kopieren oder anders vervielfältigen;
- keinesfalls Kennzeichnungen und Urheberrechtsvermerke auf der Software und allfälligen Datenträgern verändern oder entfernen;
- im Zusammenhang mit der Nutzung der Software keinesfalls Inhalte und Informationen bereitzustellen oder zu veröffentlichen, wenn dies gegen Rechte Dritter wie beispielsweise Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte am geistigen Eigentum verstösst.
- Vertretung durch Nutzer: Der Anbieter darf davon ausgehen, dass die Lehrpersonen des Kunden diesen in Bezug auf den Umgang mit und den Inhalt ihrer jeweiligen Nutzerkonten vertreten können. Der Anbieter kann Weisungen der Lehrpersonen als Weisungen des Kunden entgegennehmen und ausführen.
- Geistiges Eigentum
- Geistiges Eigentum des Anbieters: Die Rechte am geistigen Eigentum an der Software sowie alle weiteren Rechte in Zusammenhang mit der Software ("IP-Rechte des Anbieters") sind im geistigen Eigentum des Anbieters oder an den Anbieter lizenziert.
- Schaffung von weiterem geistigem Eigentum: Der Kunde stimmt zu, dass jede Verbesserung, Entwicklung, Anpassung oder Änderung der Software, egal welcher Natur, einschliesslich alle Schriftstücke, verfassten Werke, Technologien, Erfindungen, Algorithmen, Codes, Entdeckungen oder Ideen, die kreiert, verfasst, modifiziert oder entwickelt worden sind durch den Kunden, alleine oder zusammen mit anderen, während des Bestehens der Lizenz und in irgendeiner Form mit der Software in Zusammenhang stehen, und alle daraus hervorgehenden Rechte und Forderungen und andere immaterielle Formen davon, mitsamt aller Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Patenten oder anderem geistigen Eigentum, unabhängig davon in welcher Jurisdiktion auf der ganzen Welt sie entstehen, mitsamt der Prioritätsrechte, einschliesslich aller pendenten oder künftigen Anmeldungen, Verlängerungen, Erneuerungen und jede andere Art von Registrierung, alleiniges und ausschliessliches Eigentum des Anbieters sind, ohne dass der Kunde irgendeinen Anspruch auf Entschädigung hat.
Sofern eine solche Zuweisung rechtlich nicht zulässig ist, verpflichtet sich der Kunde ohne Anspruch auf Entschädigung, dem Anbieter die entsprechenden Rechte umgehend nach deren Entstehung unwiderruflich abzutreten oder subsidiär, ihm daran ein zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches, weltweites und exklusives Nutzungsrecht zu verschaffen.
- Geistiges Eigentum von Lehrmittelanbietern: Die Rechte an Inhalten, die von Lehrmittelanbietern über die Software bereitgestellt werden, verbleiben im geistigen Eigentum des betreffenden Lehrmittelanbieters. Die Nutzung dieser Inhalte richtet sich nach der jeweils anwendbaren Lizenz des Lehrmittelanbieters.
Gewisse Lehrmittelanbieter lassen zu, dass die Nutzer ihre Inhalte anpassen. Für solche Anpassungen gilt Ziff. 6.2, wobei der betreffende Lehrmittelanbieter berechtigt ist.
- Geistiges Eigentum von Nutzern: Die Rechte an Inhalten, die von Nutzern im Rahmen der Nutzung der Software an den Anbieter übermittelt werden, verbleiben im geistigen Eigentum des jeweiligen Berechtigten. Ausgenommen sind die Rechte an Inhalten (insbesondere Fragensets), die Nutzer in die öffentliche Bibliothek stellen. Der Kunde stimmt zu, solche, von seinen Nutzern für die Veröffentlichung in der öffentlichen Bibliothek eingereichten Inhalte unter der Creative Commons Lizenz CC0 1.0 in die Gemeinfreiheit zu entlassen.
- Datenschutz
- Grundsatz: Jede Partei verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit sie die auf sie anwendbaren Datenschutzgesetze einhält.
- Datenverarbeitung in der Software: Der Anbieter verarbeitet im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags in der Software Personendaten von Drittpersonen (insbesondere Nutzern). Die Verarbeitung erfolgt gemäss Auftragsverarbeitungsvertrag im Anhang dieses Vertrags.
- Weitergabe zu Forschungszwecken: Der Anbieter ist zudem berechtigt, die anonymisierte Personendaten für nicht personenbezogene wissenschaftliche Forschungszwecke an Hochschulen aus der Schweiz, der EU oder dem EWR weiterzugeben.
- Datenschutzerklärung: Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Anbieter finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters.
- Vertraulichkeit
- Nichtweitergabe und Nichtverwendung: Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei:
- streng vertraulich zu behandeln und weder Dritten weiterzugeben noch zu verbreiten;
- nicht für einen anderen Zweck als in diesem Vertrag vorgesehen zu verwenden.
- Begriff: Als vertraulich gelten insbesondere alle nicht-öffentlichen Informationen über die Software. Andere Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der preisgebenden Partei bei der Preisgabe als solche bezeichnet werden und weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
- Dauer der Geheimhaltungspflicht: Diese Geheimhaltungspflicht gilt bereits vor Vertragsabschluss und bleibt nach Vertragsende bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungs- oder Informationspflichten.
- Gewährleistung
Die Software wird wie sie ist ("as is" und "as available") zur Verfügung gestellt. Jegliche Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.
- Haftungsbeschränkung
- Anbieter: Der Kunde anerkennt, dass der Anbieter, seine Organe, Arbeitnehmenden oder Vertreter in keiner Form haftbar sind für irgendeine Art von Schäden, einschliesslich aber nicht abschliessend direkte oder indirekte Schäden, Begleit- oder Folgeschäden, Vermögensschäden, Ersatzansprüche Dritter, entgangenen Gewinn, Verringerung des Goodwills, Umsatz- oder Datenverluste, in Zusammenhang mit der Nutzung, dem Support oder der Wartung der Software oder anderen Leistungen, die durch den Anbieter erbracht werden. Die Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, vollständig wegbedungen.
Wo die Haftung nicht wegbedungen werden kann, ist sie, soweit gesetzlich zulässig, betragsmässig beschränkt auf die Summe der im selben Jahr durch den Kunden bezahlten Leistungen.
- Kunde: Auf den Kunden ist diese Haftungsbeschränkung ebenso anwendbar. Ausgenommen ist die Verletzung der IP-Rechte des Anbieters, für die keine Haftungsbeschränkung besteht.
- Dauer und Beendigung
- Laufzeit: Sofern nicht anders vereinbart, hat dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten ab Inkrafttreten. Danach verlängert er sich jeweils automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern er nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Jede Partei hat das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn die andere Partei:
- offensichtlich zahlungsunfähig ist oder ihre Geschäftstätigkeit aufgibt; oder
- wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt und solche nicht innert zehn (10) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Vertragsverletzung zur Zufriedenheit heilt. Wesentlich ist beispielsweise jede unberechtigte Softwarenutzung oder anderweitige Verletzung der Lizenz oder eine Verletzung der IP-Rechte des Anbieters.
- Ende der vertraglichen Verpflichtungen: Die Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag enden mit Vertragsende, sofern sich aus seinen Bestimmungen keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen ergeben.
- Übergabe und Löschung der in der Software gespeicherten Daten des Kunden
Für die Übergabe und Löschung der in der Software gespeicherten Personen- und anderen Daten des Kunden gilt die entsprechende Bestimmung des Auftragsverarbeitungsvertrags im Anhang dieses Vertrags.
- Schlussbestimmungen
- Verhältnis zu den Lizenz- und Nutzungsbedingungen: Dieser Vertrag geht den Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Anbieters vor.
- Verhältnis zwischen den Parteien: Die Parteien stehen in keinem Verhältnis zueinander, das eine einfache Gesellschaft, ein Joint Venture oder ein anderes gesellschaftliches Verhältnis begründet. Sie sind nicht befugt, füreinander zu handeln oder einander zu vertreten.
- Salvatorische Klausel: Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ungültig oder unwirksam, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien ersetzen die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen mit solchen, die gültig und wirksam sind, den ursprünglichen Willen der Parteien am besten widerspiegeln und, wenn möglich, zum selben wirtschaftlichen Ergebnis führen.
- Verzicht auf Rechte: Wenn eine Partei es versäumt, einen Teil dieses Vertrags zu erfüllen und die andere Partei nicht auf die ordnungsgemässe Erfüllung besteht, verzichtet sie damit nicht auf das Recht auf Erfüllung anderer Teile des Vertrags.
- Rechtsnachfolge und Abtretung: Die Bestimmungen dieses Vertrags sind für beide Parteien und ihre Rechtsnachfolger verbindlich. Der Kunde darf dieses Vertragsverhältnis nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters abtreten.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.